WAS KOSTET ES?

Die Abrechnung des Behandlungshonorars erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) bzw. individueller Vereinbarung. Zuerst sind die Kosten stets von Ihnen zu tragen. Die Bezahlung können Sie direkt nach der Behandlung bequem mit Girocard/ec-Karte oder in bar begleichen.

 

Sie können zwischen 60 Minuten und 90 Minuten wählen.  
Beim ersten Termin haben wir bei 90 Minuten mehr Zeit für die Behandlung, das Zeigen der idealen Übungen und  der Faszienroll-Massage, so dass Sie nach dem Termin gleich richtig loslegen können.
Bei 60 Minuten kann das, je nach Schmerzregion, zeitlich knapp werden. Wir müssen dann das eine oder andere auf den nächsten Termin verschieben.
Folge-Termine dauern 60 Minuten, außer Sie möchten sich mehr Zeit gönnen.

 

Für gesetzlich Versicherte kosten 60 Minuten 105 EUR, 90 Minuten 155 EUR.

Bei privat Versicherten bewegt sich der Rahmen je nach Beschwerden bei 60 Minuten zwischen 105 und 115 EUR, bei 90 Minuten zwischen 155 und 170 EUR.

 

Sofern es Ihr Schmerzzustand zulässt, besteht die Möglichkeit, nach den  ersten Behandlungen an einem der Schmerzfrei-Kurse teilzunehmen. Die Überprüfung der korrekten Ausführung der Schmerzfrei-Übungen erfolgt im Rahmen des Kurses. Zudem trainieren Sie hierbei auch andere Körperbereiche, und da wir über die Faszien komplett verbunden sind, können sich weitere Verbesserung einstellen.

  

Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine, die nicht 24 Stunden vorher per E-Mail abgesagt werden, bei Nicht-Erscheinen in Rechnung gestellt werden.

 

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen meist keine Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapieverfahren. Einige gesetzliche Krankenkassen haben die Osteopathie in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Je nach Krankenkasse variiert der Umfang der Erstattung. Eine Liste von Krankenkassen, die eine Kostenerstattung für Osteopathie anbieten sowie deren Bedingungen, finden Sie hier.

Sofern Sie auf einen Zuschuss hoffen, informieren Sie sich bitte vor dem Termin bei Ihrer Krankenkasse über deren genaue Voraussetzungen. Ich bin Mitglied im VFO.  Als Selbstzahler (ohne Bezuschussung Ihrer Kasse) benötigen Sie bei mir als Heilpraktikerin kein ärztliches Rezept.


 

Die Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen bei Heilpraktiker Leistungen ist völlig unabhängig vom Behandlungsvertrag zwischen Heilpraktiker und Patienten. Bei Privatversicherten werden die Gebühren in der Regel anteilig oder komplett übernommen.  Private Zusatzversicherungen, die Heilpraktiker Leistungen beinhalten, übernehmen häufig einen Teil der Kosten. Aufgrund der Vielfalt der Tarife, fragen Sie bitte im Zweifelsfall vorab bei Ihrer Versicherung nach.

 

Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie nicht übernimmt, oder Sie aus anderen Gründen eine Behandlung als Selbstzahler wünschen, können die Kosten eventuell als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Bitte besprechen Sie dies gegebenenfalls mit Ihrem Steuerberater.