Die Abrechnung der Behandlung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und nach individueller Vereinbarung. Die Kosten sind zunächst von Ihnen zu tragen und können bequem nach der Behandlung mit Girocard/EC-Karte oder in bar beglichen werden.
BEHANDLUNGSDAUER UND PREISE
Ersttermin:
Folgetermine:
Preise für Selbstzahler:
Preise für Privatversicherte/Zusatzversicherte:
SCHMERZFREI-KURSE
Nach den ersten Behandlungen besteht, sofern es Ihr Schmerzzustand zulässt, die Möglichkeit, an einem der Schmerzfrei-Kurse teilzunehmen. Dort wird die korrekte Ausführung der Übungen überprüft und weitere Körperbereiche trainiert, was durch die fasziale Verbindung zu zusätzlichen Verbesserungen führen kann.
ABSAGEBEDINGUNGEN
Bitte beachten Sie, dass vereinbarte Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher per E-Mail abgesagt werden, bei Nicht-Erscheinen in Rechnung gestellt werden.
KOSTENÜBERNAHME DURCH KRANKENKASSEN
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapieverfahren. Einige Krankenkassen haben jedoch die Osteopathie in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Der Umfang der Erstattung variiert je nach Krankenkasse. Falls Sie auf einen Zuschuss hoffen, informieren Sie sich bitte vor dem Termin bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Voraussetzungen. Ich bin Mitglied im VFO. Eine Liste der Krankenkassen, die eine Kostenerstattung für Osteopathie anbieten, sowie deren Bedingungen, finden Sie hier.
Als Selbstzahler benötigen Sie bei mir als Heilpraktikerin kein ärztliches Rezept.
Private Krankenversicherung
Die Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen für Heilpraktikerleistungen ist unabhängig vom Behandlungsvertrag zwischen Heilpraktiker und Patient. In der Regel werden die Gebühren anteilig oder komplett übernommen. Private Zusatzversicherungen, die Heilpraktikerleistungen beinhalten, übernehmen häufig einen Teil der Kosten. Aufgrund der Vielfalt der Tarife, fragen Sie bitte im Zweifelsfall vorab bei Ihrer Versicherung nach.
STEUERLICHE ABSETZBARKEIT
Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten für die Therapie nicht übernehmen oder Sie sich aus anderen Gründen für eine Selbstzahler-Behandlung entscheiden, können die Kosten eventuell als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Bitte besprechen Sie dies gegebenenfalls mit Ihrem Steuerberater.